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   BayObLG, 21.11.1989 - BReg. 2 Z 123/89   

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BayObLG, 21.11.1989 - BReg. 2 Z 123/89 (https://dejure.org/1989,4682)
BayObLG, Entscheidung vom 21.11.1989 - BReg. 2 Z 123/89 (https://dejure.org/1989,4682)
BayObLG, Entscheidung vom 21. November 1989 - BReg. 2 Z 123/89 (https://dejure.org/1989,4682)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 209
  • DNotZ 1991, 156
  • BayObLGZ 1989, 437
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 17.04.1986 - BReg. 2 Z 1/86

    Eintragungsantrag; Unrichtigkeit; Grundbuch; Zurückweisung; Ermittlungspflicht;

    Auszug aus BayObLG, 21.11.1989 - BReg. 2 Z 123/89
    Wenn das Eintragungshindernis hingegen darin besteht, daß die beantragte Eintragung das Grundbuch inhaltlich unrichtig machen würde, muß die eintretende Unrichtigkeit sich aufgrund bestehender Tatsachen zur Überzeugung des Grundbuchamts ergeben; die bloße Möglichkeit oder Befürchtung, das Grundbuch könnte unrichtig werden, vermag ein Eintragungshindernis nicht zu begründen (BayObLGZ 1986, 81/84 f. [= DNotZ 1987, 98 ]; Haegele/Schöner/Stöber Grundbuchrecht 9. Aufl. Rdnr. 427; KEHE/Herrmann Rdnr. 10, Meikel/ Böttcher Rdnr. 14, jeweils zu § 18).
  • BayObLG, 27.04.2001 - 2Z BR 70/00

    Zustimmung und Kostentragung von baulichen Veränderungen durch die

    Die nächstliegende Bedeutung einer Regelung, wonach Änderungen an der äußeren Gestalt und der Farbe des Gebäudes eines Mehrheitsbeschlusses "bedürfen", ist, dass ein Mehrheitsbeschluss ausreicht und die Mitwirkung aller benachteiligten Wohnungseigentümer nicht erforderlich ist (BayObLGZ 1989, 437/439; BayObLG WuM 1996, 787/788, jeweils zu einer inhaltsgleichen Klausel).

    bb) Wird die an sich erforderliche Zustimmung eines Wohnungseigentümers zu einer baulichen Veränderung aufgrund einer in der Gemeinschaftsordnung getroffenen Regelung durch einen Mehrheitsbeschluss ersetzt, so ist dieser für ihn bindend und er hat sich grundsätzlich an den Kosten der baulichen Veränderung zu beteiligen; § 16 Abs. 3 Halbsatz 2 WEG ist dann nicht anwendbar (BayObLGZ 1989, 437/441; BayObLG WuM 1996, 787/789; Bärmann/Merle WEG 8. Aufl. § 22 Rn. 220a; Niedenführ/Schulze WEG 5. Aufl. § 16 Rn. 41; Demharter MDR 1988, 265/266 f.; Huff WE 1997, 282/284; a.A. Staudinger/Bub § 22 Rn. 9 und § 16 Rn. 63).

    Dies entspricht allgemeinen Grundsätzen, wenn nicht etwas anderes vereinbart ist (vgl. BayObLGZ 1989, 437/441; BayObLG NZM 2000, 1015 [LS]; Staudinger/Bub § 22 WEG Rn. 21).

  • BayObLG, 08.05.1991 - BReg. 2 Z 33/91

    Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen durch einen Verwalter ohne Beiziehung

    Ohne Rechtsfehler ist das Landgericht von einer deutlichen Veränderung des äußeren Erscheinungsbilds des Hauses durch die Baumaßnahme ausgegangen und hat darin einen Nachteil i.S. des § 14 Nr. 1 WEG erblickt (vgl. BayObLGZ 1989, 437/438), der es notwendig machte, daß auch der Antragsgegner und die weitere Beteiligte zu 1 der baulichen Veränderung zustimmten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 WEG).
  • BayObLG, 03.07.1991 - BReg. 2 Z 29/91

    Errichtung eines Zauns als bauliche Veränderung eines Grundstücks gemäß § 22 Abs.

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  • BayObLG, 18.07.1991 - BReg. 2 Z 64/91

    Rechtmäßigkeit eines nicht einstimmigen Eigentümerbeschlusses, der den Durchbruch

    Zwar ist § 22 WEG abdingbar, etwa auch in der Weise, daß für die Zulässigkeit von baulichen Veränderungen ein Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer ausreicht (BayObLGZ 1989, 437), doch ist hier eine Regelung durch Mehrheitsbeschluß nicht vorgesehen.

    Dabei ist wie bei jeder Eintragung im Grundbuch auf die nach Sinn und Wortlaut der Regelung nächstliegende Bedeutung, wie sie sich für einen unbefangenen Betrachter ergibt, abzustellen (BayObLGZ 1989, 437/439).

    Dabei ist das Landgericht zutreffend davon ausgegangen, daß unter einem Nachteil im Sinn des § 14 Nr. 1 WEG jede nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung zu verstehen ist und daß darunter auch eine nachteilige Veränderung des ästhetischen Gesamteindrucks der Anlage fällt (BayObLGZ 1989, 437/438 m.w.Nachw.).

  • OLG Schleswig, 08.12.2006 - 2 W 111/06

    Voraussetzungen und Kostentragung bei der Instandsetzung von Wohnungseigentum

    Es kann offenbleiben, ob diese Vorschrift nur dann eingreift, wenn der Wohnungseigentümer im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG durch die Veränderung in seinen Rechten nicht über das in § 14 WEG bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt wird (so BayObLGZ 1989, 437, 441; WuM 1996, 787, 789) oder auch im Falle einer solchen Beeinträchtigung (OLG Hamm NJW-RR 1997, 970, 971; Gottschalg in NZM 2004, 529 m.w.Nw.).
  • BayObLG, 12.08.1991 - BReg. 2 Z 86/91

    Anspruch auf Installation einer Parabolantenne

    Darunter fallen alle auf Dauer angelegten Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums durch bauliche Maßnahmen, die weder der erstmaligen Herstellung des nach den Plänen oder der Baubeschreibung vorgesehenen oder sonst ordnungsmäßigen Zustands dienen, noch Maßnahmen einer ordnungsmäßigen Instandhaltung oder Instandsetzung sind (BayObLGZ 1989, 437/438; 1990, 120/122).

    Unter einem Nachteil ist dabei jede nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung zu verstehen; darunter fällt auch eine ästhetische Beeinträchtigung des optischen Gesamteindrucks der Wohnanlage (BayObLGZ 1989, 437/438).

  • KG, 28.07.1999 - 24 W 1542/99

    Ersetzung der Erfordernis der Zustimmung benachteiligter Wohnungseigentümer zu

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  • BayObLG, 24.08.2000 - 2Z BR 169/99

    Zur Wirksamkeit eines bestandskräftigen Mehrheitsbeschlusses der

    insbesondere für die Neuregelung der Zustimmung zu baulichen Veränderungen hätten keine sachlichen Gründe vorgelegen, kann nicht zur Nichtigkeit der bestandskräftig beschlossenen Regelung führen (vgl. BayObLGZ 1989, 437/439).
  • BayObLG, 19.08.1999 - 2Z BR 44/99

    Erlöschen einer vom Verwalter im Namen der Wohnungseigentümer erteilten

    Die in jeder Hinsicht abdingbare Vorschrift des § 22 Abs. 1 WEG (vgl. BayObLGZ 1989, 437/438 und BayObLG WuM 1997, 700 , jeweils m.w.N.; Staudinger/Bub BGB 12.Aufl. § 22 WEG Rn. 8 11) ist hier abbedungen worden.

    Der Eigentümerbeschluß ist vielmehr dann für ungültig zu erklären, wenn für die bauliche Veränderung keine sachlichen Gründe vorliegen oder andere Wohnungseigentümer durch sie unbillig benachteiligt werden (BayObLGZ 1989, 437/439 f-. = NJW-RR 1990, 209).

  • BayObLG, 21.09.1995 - 2Z BR 62/95

    Kostentragung bei durch Mehrheitsbeschluss bestimmter baulicher Änderung

    Eine solche vom Gesetz abweichende Regelung in der Gemeinschaftsordnung ist zulässig (BayObLG NJW-RR 1990, 209 m.w.Nachw.).

    § 22 Abs. 1 WEG ist abbedungen; damit ist auch § 16 Abs. 3 Halbsatz 2 WEG nicht anzuwenden (BayObLG NJW-RR 1990, 209 f.).

  • BayObLG, 05.11.1993 - 2Z BR 83/93

    Von Plänen abweichende Erstellung eines Wohneigentums als bauliche Veränderung

  • BayObLG, 12.11.1992 - 2Z BR 96/92

    Beteiligung aller Wohnungseigentümer an einem Verfahren um die Verlegung von

  • OLG Hamm, 01.10.2001 - 15 W 166/01

    Duldungsanspruch des Wohnungseigentümers, wenn der ausländische Lebenspartner

  • OLG München, 18.07.2006 - 32 Wx 90/06

    Bauliche Veränderung bei Verwendung von Teileigentumseinheiten zu beliebigen

  • OLG München, 17.11.2005 - 32 Wx 77/05

    Kostenfestsetzung: Wer trägt Sonderhonorar des Verwalters?

  • BayObLG, 02.09.1993 - 2Z BR 73/93

    Ausbau eines Speichers zu Wohnraum - zustimmungspflichtig?

  • BayObLG, 10.05.1990 - BReg. 2 Z 26/90

    Anspruch auf Unterlassung baulicher Veränderungen wie der Errichtung eines

  • KG, 19.09.2001 - 24 W 6354/00

    Verdeckte Öffnungsklausel zur mehrheitlichen Feststellung des Baugbeginns als

  • BayObLG, 25.06.1998 - 2Z BR 10/98

    Zugänglichkeit für Beschlüsse bei der Anlage eines baurechtlich vorgeschriebenen

  • BayObLG, 03.12.1992 - 2Z BR 104/92

    Rücksichtnahme zwischen eng verwandten Wohnungseigentümern

  • BayObLG, 28.10.1994 - 2Z BR 77/94

    Zum Interesse eines im Ausland geborenen Wohnungseigentümers, der die deutsche

  • OLG Hamburg, 14.03.2001 - 2 Wx 103/98

    Auslegung einer Gemeinschaftsordnung; Mehrheitsentscheidungen der

  • BayObLG, 07.05.1997 - 2Z BR 138/96

    Keine Verletzung rechtlichen Gehörs bei unerheblichen Tasachen - Anbringung einer

  • LG Heilbronn, 03.03.1993 - 1b T 169/92

    Abwehranspruch auf die Entfernung einer Parabol-Antenne vom Dach einer

  • OLG Braunschweig, 27.11.1990 - 3 W 67/90

    Schließung eines vorhandenen Durchgangs zwischen zwei Grundstücken als bauliche

  • OLG München, 04.12.2007 - 32 Wx 151/07

    Zustimmungsbeschluss statt Verwalterzustimmung

  • BayObLG, 01.08.1991 - BReg. 2 Z 80/91

    Antrag einer Wohnungseigentümergemeinschaft auf Beseitigung einer Betontreppe vor

  • BayObLG, 21.05.1999 - 2Z BR 37/99

    Abgrenzung zwischen Instandsetzung und baulicher Veränderung

  • LG Stuttgart, 11.12.1990 - 2 T 518/90

    Beeinträchtigung von Gemeinschaftseigentum durch Anbringen einer Parabolantenne;

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